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Skipper-Charter

Skippered-Charter-Vermittlung

Vermittlung eines Charters mit Skipper des ausführenden Unternehmens, ohne eigenen Segelschein nötig.

An Bord unterwegs (Illustrationsbild)

Charter mit Skipper, vermittelt statt selbst betrieben

Bei dieser Vermittlungsform übernimmt der Skipper des Charterunternehmens die Führung der Yacht; ein eigener Segelschein ist deshalb nicht Voraussetzung. Nautic Travel AG wählt aus ihrem Netzwerk ein passendes Angebot aus und stellt es zusammen.

Weil Skipper, Boot und Crewkapazität vom jeweiligen Anbieter gestellt werden, sind die AGB dieses Unternehmens für Sicherheit, Verhalten an Bord und Haftung massgeblich — die Vermittlungsbedingungen von Nautic Travel AG regeln ausschliesslich das Verhältnis zur Agentur.

Reiseunterlagen und eine Crew-Liste werden vor Abreise dem Charterunternehmen übermittelt; welche Angaben genau nötig sind, hängt vom gewählten Land und Anbieter ab und wird im individuellen Angebot erläutert.

Rolle der Agentur, Rolle des Charterunternehmens, Dokumente und das Vorgehen bei Stornierungen stehen im Ablauf, in den Vermittlungsbedingungen und unter Stornierung & Wetter.

Was inbegriffen ist

  • Der Skipper gehört zum Charterunternehmen vor Ort, nicht zu Nautic Travel AG.
  • Die Agentur klärt Reisewünsche, Crewgrösse und Budget und wählt ein passendes Angebot aus.
  • Verpflegung an Bord und weitere Leistungen werden je nach Anbieter separat im Angebot ausgewiesen.

Bedingungen

  • Anzahlung und Restzahlung folgen den Modalitäten des Charterunternehmens, die im Angebot genannt werden.
  • Reisedokumente und eine Crew-Liste werden dem Charterunternehmen gemäss dessen Anforderungen übermittelt.
  • Stornoregeln richten sich nach den AGB des Charterunternehmens, ergänzt durch die Vermittlungsbedingungen von Nautic Travel AG.