Vermittlungsbedingungen — Charter- und Segelreise-Vermittlung
Wie eine Anfrage zu einem Angebot wird, wer Vertragspartnerin für die Yacht ist, und welche Bedingungen zusätzlich gelten.
Gültig ab 25.09.2026.
Vermittlerin und ausführendes Unternehmen
Nautic Travel AG, Engelplatz 1 Rapperswil, vermittelt Charter und Segelreisen. Vertragspartnerin für die Yacht oder die Reise ist das im individuellen Angebot genannte Charterunternehmen oder der Reiseveranstalter — nicht Nautic Travel AG. Fernkurs ist die Website-Marke, unter der diese Vermittlung gezeigt wird.
Eine Anfrage ist kein Angebot
Das Absenden des Formulars löst ein individuelles Angebot aus. Ein Vertrag über die Yacht oder die Reise entsteht erst, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.
Was die Anfrageliste ist
Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.
Geltende Bedingungen
Neben diesen Vermittlungsbedingungen gelten die AGB des Charterunternehmens oder die Reisebedingungen des Veranstalters; beide werden im Angebot verlinkt oder beigelegt.
Dokumente
Segelscheine, Pässe und eine Crew-Liste werden gemäss den Anforderungen des Charterunternehmens vor der Übergabe eingereicht.
Zahlung
Anzahlung und Restzahlung erfolgen gemäss den Modalitäten des Charterunternehmens oder Veranstalters, die im Angebot genannt werden. Nautic Travel AG nimmt Zahlungen im Rahmen der Vermittlung entgegen oder leitet sie weiter, je nach Angebot.
Haftung der Vermittlerin
Für die Durchführung des Charters oder der Reise, einschliesslich Zustand der Yacht, Skipper-Leistung und Sicherheit an Bord, ist das ausführende Unternehmen verantwortlich. Nautic Travel AG haftet für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.